Beratung im Bereich der Nachfolgeplanung, der Übertragung von Vermögen und Unternehmen an nachfolgende Generationen sowie Durchführung von Erbschaftsverfahren – sowohl im Inland als auch mit Auslandsbezug.
Die Kanzlei hilft bei der Erstellung von Testamenten, Erbteilungsverträgen und Lösungen, die die Kontinuität der Führung von Familienunternehmen gewährleisten, sowie bei der Durchführung von Nachlassverfahren (einschließlich des Europäischen Nachlasszeugnisses).