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Immobilienrecht und Investionsverfahren
Die Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung bei Immobilieninvestitionen – von der Planungsphase und der rechtlichen Prüfung der Immobilie über Vertragsverhandlungen bis hin zur Umsetzung und Nutzung der Investition.
Ich berate Investoren, Bauträger, Unternehmer und Privatkunden beim Kauf, Verkauf, der Vermietung und der Bewirtschaftung von Immobilien sowie bei der Klärung der Rechtslage von Immobilien, einschließlich der Regelung von Eigentumsverhältnissen, Erbbaurechten, Dienstbarkeiten oder Grundbuchverfahren.
Das Ziel ist es, die Rechtssicherheit jeder Transaktion zu gewährleisten und den Investitionsprozess reibungslos abzuwickeln.